8.12.2021 Absage der restlichen Wanderungen im Dezember

Gepostet Von Spessartverein am Dez 8, 2021 | Keine Kommentare


 

Nachtrag vom 11.12., nach schriftlicher Information durch das Landratsamtes Main-Spessart vom 9. Dezember:
„Außerdem besteht  Maskenpflicht (FFP 2) nach § 2 Abs.2 S.1 15. BayIfSMV , auch während der Wanderung.“

Ich bitte um Verständnis, dass ich mich jeglichen Kommentars dazu enthalte!

 

Liebe Mitglieder und Gäste des Spessartvereins Lohr,

für geführte Wanderungen gilt in Bayern ab 4.12.2021 nach der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_15-4
die 2G plus Regelung. Das bedeutet: Die Mitwandernden müssen geimpft oder genesen und zusätzlich getestet sein. Als Test ist ein max. 48 Stunden alter PCR-Test oder ein max. 24 Stunden alter Schnelltest erforderlich, jeweils mit Nachweis. Auch ein Schnelltest, welcher vor Ort unter Aufsicht durchgeführt wird, ist möglich.
Für uns ist nicht nachvollziehbar, dass bei Wanderungen an der frischen Luft die 2G plus Regel greift, in Einzelhandelsgeschäften, Gaststätten u.ä. – d.h. in Innenräumen – die 2G Regel ausreichend ist!
Zum einen erwartet der Vorstand des Vereins, dass sich die wenigsten Wanderwilligen vor der Wanderung testen lassen wollen,  zum anderen können wir unseren Wanderführern und Wanderführerinnen nicht zumuten, die Impf- u. Genesenendokumente sowie die Testzertifikate auf Richtigkeit zum prüfen (evtl. einen Test selbst durchzuführen!) und das ganze auch noch zu dokumentieren. Das ist für uns nicht durchführbar!
Deshalb haben wir im Vorstand einstimmig beschlossen, bis auf weiteres unsere geplanten Wanderungen zu canceln.
So bald es wieder sinnvoll erscheint, werden wir unser Wanderangebot wieder aufnehmen.

Hinweis: Das private Wandern ist weiterhin ohne Einschränkungen möglich und wurde auch am 8.12. in der WG2 und WG3 so praktiziert!

 

Richard Mehler

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